Bericht über die Jahrestagung deutscher Goethe-Gesellschaften vom 9.5. bis 12.5.2024 in Ludwigsburg

(von Wolfgang Weise, Mitglied im Vorstand der Goethe-Gesellschaft Halle e.V.)

Vom 9. Mai bis 12. Mai 2024 versammelten sich in Ludwigsburg Vertreter von 29 deutschen Goethe-Gesellschaften zur turnusmäßigen Jahrestagung. Das Treffen war von der Goethe-Gesellschaft Ludwigsburg e.V. organisiert worden, unter Leitung des Ersten Vorsitzenden, Herrn Werner Fleig.

Gleich zu Beginn, am 9. Mai um 16 Uhr, gab es einen besonderen Höhepunkt - die Einweihung des "Steins des guten Geschicks" vor dem Goethe-Gymnasium Ludwigsburg mit anschließendem Sektempfang im Foyer des Gymnasiums.

Anschließend führte uns der Weg über den Synagogenplatz, auf dem uns ein sehr beeindruckender Bericht über das Schicksal der Ludwigsburger Synagoge im Jahre 1938 und der Ludwigsburger Juden gegeben wurde, zur prächtigen Ludwigsburger Musikhalle, einem Jugendstilbau, finanziert von einem Ludwigsburger Unternehmer, wo wir das Konzert "Hommage à Goethe" erleben durften.

Am Freitag, dem 10. Mai, fuhren wir in das nahegelegene Marbach, den Geburtstort von Friedrich Schiller. Wir besuchten das "Deutsche Literatur Archiv Marbach" auf der Schillerhöhe, wo daselbst eines der ersten Schillerdenkmale Deutschlands zu bestaunen ist. Weiterhin besichtigten wir Schillers Geburtshaus und lernten die sehr sehenswerte Altstadt von Marbach im Rahmen einer Stadtführung kennen.

Wieder in Ludwigsburg angekommen, begann um 15 Uhr die Arbeitstagung Teil 1 für Vorstände im Festsaal der Ludwigsburger Musikhalle. Der Erste Vorsitzende der Ludwigsburger Goethe-Gesellschaft, Herr Werner Fleig, stimmte uns in einer beeindruckenden Rede auf die an 6 runden Tischen zu führenden Diskussionen und Beratungen über den Fortbestand der Goethe-Gesellschaften Deutschlands mit ihrer Dachorganisation, der "Internationalen Goethe-Gesellschaft Weimar e.V." ein. Von ehemals 90 Ortsvereinigungen von Goethe-Gesellschaften in Deutschland existieren nur noch 49, davon waren in Ludwigsburg auch nur 29 Gesellschaften vertreten. Aus Weimar hatten wir den Ehrenpräsidenten, Herrn Prof. Dr. Jochen Golz, und das Vorstandsmitglied der Weimarer Goethe-Gesellschaft, Frau Prof. Anne Bohnenkamp aus Frankfurt am Main, unter uns. Im Musiksaal des Goethe-Gymnasiums lauschten wir am Abend dem künstlerischen Vortrag "Im Dialog mit Goethe", der durch ein excellentes Harfenspiel zwischen den Teilen dargeboten wurde.

Die Arbeitstagung Teil 2 wurde am Sonnabend ab 9 Uhr in der Musikhalle fortgesetzt. Zum Abschluß berichtete jeder runde Tisch durch einen Sprecher über die Ergebnisse des Brainstormings und der Diskussionen.

Am Nachmittag stand ein Besuch des Residenzschlosses Ludwigsburg mit Führung auf dem Programm. Wir hatten Glück, dass wir das Schlosstheater von 1756 mit intakter originaler Bühnentechnik besichtigen konnten, den Erläuterungen folgten wir dabei teilweise in der Königsloge sitzend.

Ein Gala-Abend mit literarischem Kabarett erwartete uns im Schillersaal des Restaurantes  "Württemberger Hof" von Ludwigsburg, bei erlesenen Speisen und Getränken. Ein würdiger Abschluß der Ludwigsburger Jahrestagung bei Gesprächen mit Ludwigsburger Mitgliedern der hiesigen Ortsvereinigung.

Am Sonntag, dem 12. Mai, war es noch möglich, eine weitere Schlossführung in Ludwigsburg wahrzunehmen oder der Ausstellungseröffnung zum Kafka-Jubiläum anlässlich seines 100. Todestages in Deutschen Literatur Archiv von Marbach beizuwohnen.

Die Jahrestagung 2024 in Ludwigsburg war ein perfekt organisiertes Ereignis mit unvergesslichen Höhepunkten in Ludwigsburg und Marbach. Unser herzlicher Dank für die große Mühe, welche die Ludwigsburger Goethe-Freunde zum Gelingen dieser einmaligen Tage beigetragen haben, sei hiermit ausgedrückt, insbesondere dem Chef-Organisator, Herrn Werner Fleig, Erster Vorsitzender der Goethe-Gesellschaft Ludwigsburg e.V.

Faksimile zur Entstehung des Buches "Emil und die Detektive" von Erich Kästner, mit einem Dankestelegramm von Marlene Dietrich, zu sehen im Deutschen Literatur Archiv Marbach.

 

Datenschutzgrundverordnung

 

Gemäß der seit dem 25.05.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) versichert die Ortsvereinigung der Goethe-Gesellschaft Halle e.V. den Mitgliedern den Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu.

 

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Diese Daten verwenden wir ausschließlich, um an die Mitglieder Einladungen und Mitteilungen zu versenden.

 

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Foto-und Filmaufnahmen

Die Erstellung von Bildaufnahmen einer oder mehrerer Personen erfolgt ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen des Vereins sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben, vgl. die Website unter www.goethegesellschaft-halle.de

 

Vom 6.10. bis 8.10.2023 waren wir unterwegs auf Goethes und Wielands Spuren

Stadtrundgang Seligenstadt, wo unsere Unterkunft war - hier der Marktplatz

 

 

Goethes Geburtshaus in Frankfurt/Main, Großer Hirschgraben 23-25, links daneben das neue Romantik-Museum

 

 Im Foyer des Romantikmuseums, kurz vor der Führung durch die Ausstellung von Frau Prof. Anne Bohnenkamp

 

Goethes kunstvoller Spieltisch - in seinem Geburtshaus

 

In der Paulskirche - Am 18. Mai 1848 fand hier die erste Sitzung des ersten gesamtdeutschen Parlaments statt

 

 

Abschlussessen in einem Frankfurter Weinlokal - beim Äppelwein

 

Die 4 Klassiker der Deutschen Literatur - Im Wielandmuseum Oßmannstedt

 

Wahlordnung der Goethe-Gesellschaft Halle (Saale) e.V.

 

Die Grundzüge des Wahlverfahrens sind in §7 der Satzung (Die Mitgliederversammlung) geregelt.

Die Wahlordnung legt die in die Zuständigkeit des Wahlleiters gehörenden Tätigkeiten fest.

 

Die Durchführung der Wahlen zum Vorstand obliegt dem Wahlleiter, dem ein Wahlausschuss, bestehend aus zwei Mitgliedern, zur Seite steht.

Wahlausschuss und Wahlleiter werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestimmt.

Der Wahlleiter und die Mitglieder des Wahlausschusses dürfen dem bisherigen Vorstand nicht angehören und auch nicht für den neuen Vorstand kandidieren.

Kandidat*innen für die Wahl können vom Vorstand und von den Mitgliedern der Gesellschaft vorgeschlagen werden.

Wahlberechtigt sind alle bei der Wahlversammlung anwesenden Mitglieder. Stimmübertragung oder Briefwahl sind nicht zulässig.

Der Wahlvorgang erfolgt in nachstehender Weise:

6.1. Vorstellung der Kandidat*innen entsprechend der vorliegenden Vorschläge in alphabetischer Reihenfolge

6.2. Anfrage des Wahlleiters an die einzelnen Kandidat*innen, ob sie sich der Wahl stellen, bzw. bei Abwesenheit Überprüfung einer schriftlichen Bereitschaftserklärung bzgl. der Übernahme des Amtes.

6.3. Anfragen der Mitglieder an die Kandidat*innen

6.4. Abstimmung

Die Zahl der jeweiligen Stimmen ist zu protokollieren.

6.5. Der/die gewählte Kandidat*in ist vom Wahlleiter zu befragen, ob er/sie die Wahl annimmt.

 

Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln in offener Abstimmung gewählt, sofern kein Mitglied eine geheime Abstimmung verlangt. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

Werden mehr Kandidat*innen gewählt als Mitglieder für den Vorstand erforderlich sind, entscheidet die höhere Anzahl der Ja-Stimmen.

Der Wahlleiter teil das Ergebnis der Wahl mit.

Über die Wahlvorgänge ist ein Protokoll anzufertigen und vom Wahlleiter zu unterzeichnen.

Diese Wahlordnung ist Bestandteil der Satzung und tritt am 14.06.2011 in Kraft.